Goethe-Gesellschaft Hamburg e.V. Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar

Die Goethe-Gesellschaft Hamburg

von Ragnhild Flechsig

Im Juli 1807 trifft Goethe in Karlsbad mit Carl Friedrich Reinhard zusammen und hält im Tagebuch unter dem 3.7. fest: "Darauf kam Resident

Reinhard und blieb bis gegen 1 Uhr. Gespräch über Hamburg überhaupt, besonders seine literarischen Zirkel. Reimarus, Klopstock, Lessing,

Büsch, Ebeling u.s.w. Vorständige beschränkte Denkungsweise." (1)

Diese ablehnende Haltung Goethes der Stadt Hamburg und ihren Literaten gegenüber hielt jedoch einen Kreis Hamburger Literaturfreunde

und Literaturprofessoren nicht ab, im Mai 1924, anlässlich des 175. Geburtstags Goethes, die Hamburger Ortsvereinigung zu gründen,

ausgehend von einer Initiative des Germanisten Prof. Robert Petsch.

Der erste Vorsitzende wird Senatspräsident Dr. Erich Grisebach (geb.1864), der den Vorsitz der Hamburger Gesellschaft bis zu seinem Tod

1941 innehat. Das Archiv der Ortsvereinigung Hamburg ist sehr lückenhaft. Die Zeit 1933-1945 fehlt fast vollständig, für die Zeit von 1946 bis

etwa 1972 liegt nur eine unvollständige Aktenlage vor.

Nachfolger Grisebachs wird Prof. Wilhelm Flitner, einer der führenden Reformpädagogen der Weimarer Republik und der ersten Jahre der

Bundesrepublik. Er führt die Hamburger Goethe-Gesellschaft durch die Kriegs- und Nachkriegszeit, muss jedoch 1947 aus gesundheitlichen

Gründen den Vorsitz an den Juristen und Finanzfachmann Dr. Wolfgang Mersmann abgeben, der für ein Jahr Vorsitzender ist, bevor er einem

Ruf nach Bad Homburg folgt.

Dr. Robert Johannes Meyer, Wirtschaftsjurist und Vorsitzender der Gesellschaft der Bücherfreunde zu Hamburg, leitet als stellvertretender

Vorsitzender die Hamburger Goethe-Gesellschaft von 1948 bis 1953.

Von 1953 bis 1956 übernimmt Prof. Hans Pyritz die Aufgaben des Vorsitzenden, der im Juni 1953 Thomas Mann vor zahlreichem Publikum in

der Musikhalle begrüßen kann (2). Und am 14. Dezember 1954 liest Gottfried Benn, auf Einladung von Hans Pyritz, in der Hamburger

Universität. Er begrüßt das Publikum: "Meine Damen und Herren,... die Einladung, vor der Hamburger Goethe-Gesellschaft zu reden, war von

Herrn Prof. Pyritz mit der Bitte verbunden, keinen Goethevortrag zu halten, sondern - wie er schrieb - 'einmal lebendig- unmittelbar in das Reich

der modernen Kunst und in die Probleme unserer heutigen Kultursituation hineinzuführen'. Das werde ich versuchen." (3)

Unter der zehnjährigen Leitung von Dr. Rudolf Joerden, dem langjährigen Leiter der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen, versucht die

Hamburger Goethe-Gesellschaft, über den engeren Kreis der Universität und der Bücherexperten hinaus weitere Interessentenkreise zu

erschließen.

Dieses Ziel verfolgt auch Dr. Hans-Harder Biermann-Ratjen (Kultursenator 1953-1966) während seiner Zeit als Vorsitzender von 1966-1969. Die

Zeit der Studentenrevolte und der allgemeinen gesellschaftlichen und kulturellen Umbrüche geht an der Hamburger Goethe-Gesellschaft nicht

spurlos vorüber: Schwindende Mitgliederzahlen, schwindende Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen fast zur Selbstauflösung der Gesellschaft.

Dem Leitenden Oberschulrat Curt Zahn gelingt es, zusammen mit dem übrigen Vorstand, das Vortragsprogramm aus dem Elfenbeinturm der

universitären und universitätsnahen Zirkel herauszuführen , indem sich die Gesellschaft für neuere Literatur und allgemeiner interessierende

Themen öffnet. Nach achtzehnjährigem Vorsitz dankt die Mitgliederversammlung Curt Zahn, indem sie ihn zum Ehrenvorsitzenden ernennt.

Die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bleibt in den folgenden Jahren (ab 1987) bei Vertretern der Hamburger Schulbehörde:

Oberschulrat Gerhard Nöthlich (Vorsitz 1987-1996) folgt dem von Curt Zahn eingeschlagenen Weg und erweitert das Programm um literarische

Reisen und Exkursionen, die große Resonanz finden. In seine Zeit fällt die Wiedervereinigung; Gerhard Nöthlich nutzt sehr früh schon die

Möglichkeiten des freien Reiseverkehrs, um Exkursionen in die neuen Bundesländer zu veranstalten. Es kommt zu einem regen Austausch und

zu nachhaltigen Begegnungen mit den dortigen Goethe-Gesellschaften. Auch Gerhard Nöthlich wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

1999 laden Oberschulrat Dr. Klaus Baumann (Vorsitz 1996-2002) und die Hamburger Goethe-Gesellschaft die Vorstände der Ortsvereinigungen

nach Hamburg zur jährlichen Tagung ein. 1999 wird nicht nur Goethes 250. Geburtstag gefeiert, die Hamburger Gesellschaft kann in dem Jahr

auch auf ihr 75jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlass erscheint ein Sammelband mit Vorträgen zum Thema: "Was aber bleibet,

stiften die Dichter." Unter der Leitung von Dr. Klaus Baumann werden die Reisen und Exkursionen der Hamburger Goethe- Gesellschaft

ausgeweitet; neue Ziele sind Norditalien, Rom und Sizilien, in die Schweiz und das Elsass, immer wird "auf Goethes Spuren" gereist. Diese

Reisen finden viel Zuspruch und bringen der Hamburger Gesellschaft neue Mitglieder. Seit 1999, auch initiiert von Dr. Klaus Baumann, besteht

eine Verbindung zwischen der Hamburger Goethe-Gesellschaft und der tschechischen Goethe-Gesellschaft in Prag. Besuche der Hamburger in

Prag - zuletzt 2011 -, Vorträge und Besuche der Prager in Hamburg festigen diese Verbindung. Seit 2011 ist das Prager Literaturhaus

deutschsprachiger Autoren in diese Verbindung aufgenommen. Auch das Vortrags-Programm der Hamburger Goethe-Gesellschaft erfährt durch

Dr. Klaus Baumann eine weitere Akzentsetzung, indem seit 1998 an einem Wochenende im November/Dezember ein Klassik-Seminar

veranstaltet wird, das vier Vorträge umfasst. Von Freitagabend bis Sonnabendnachmittag haben Mitglieder und Interessierte die Gelegenheit,

sich intensiv mit einer Literaturepoche, einem Autor auseinanderzusetzen.

Seit 2002 liegt die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bei Oberschulrätin a.D. Ragnhild Flechsig. Die zehnte Vorsitzende führt das

Programm fort und hat die Tradition der Klassik-Seminare noch erweitert. Seit 2006 finden die Seminare mit Unterstützung und in

Zusammenarbeit mit dem Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung statt. Lehrerinnen und Lehrern wird so eine

anerkannte Fortbildungs- möglichkeit geboten, die gern genutzt wird.

Die Vorträge der Klassik-Seminare werden zusammengefasst und den Mitgliedern als Jahresgabe zur Verfügung gestellt. Die Jahresgaben der

Ortsvereinigung Hamburg sind im Verlag Janos Stekovics erschienen. Sie sind über den Buchhandel bzw. über die Geschäftsstelle der

Hamburger Goethe-Gesellschaft erhältlich. Einige Themen und Referenten der Klassik-Seminare der letzten Jahre seien hier genannt: Gotthold

Ephraim Lessing – Dichter zwischen Aufklärung und Klassik (Referenten: Prof. Albert Meier, Prof. Jürgen Stenzel, Prof. Winfried Barner, Prof.

Willi Jasper) Heinrich und Thomas Mann - Zur Aktualität von Leben und Werk des Bruderpaares (Referenten: Prof. Helmut Koopmann, Prof.

Hans Rudolf Vaget, Dr. Manfred Flügge, Prof. Wißkirchen) Sturm und Drang: Epoche der Grenzüberschreitungen - gefährdete Existenzen

(Referenten: Prof. Hans-Gerd Winter, Hamburg, Prof. Matthias Luserke-Jaqui, Dr. Julia Schöll, Prof. Gert Sautermeister) Goethe - vom "Sturm

und Drang" zur "Frühklassik" (Referenten: Dr. Marie Wokalek, Dr. Thorsten Valk, Gerrit Brüning, Dr. Malte Stein).

Seit August 2006 ist das schöne Warburg-Haus unser Veranstaltungsort. Die Hamburger Goethe-Gesellschaft hat

z.Zt. 220 Mitglieder. Vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2014 fand in Hamburg aus Anlass des 90jährigen Bestehens der

Hamburger Goethe-Gesellschaft die Tagung der Vorstände der Ortsvereinigungen statt.

Anmerkungen (1) Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14 (2) Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953 (3) Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408

Foto: Thies Ibold

Sie finden auf dieser Seite eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.) die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download )
SATZUNG [Download] der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein. § 2:Name Der Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg. § 3: Eintritt und Austritt von Mitgliedern Mitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe-Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. § 4: Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5: Vorstand 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden. 2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. 3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen. 4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand. 5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. 6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein. § 6: Mitgliederversammlung 1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen. 3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. 4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend. § 7 Mehrheiten 1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein. 4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt. § 8: Vermögen 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. § 9: Mitgliedsbeiträge 1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. § 10: Mittelverwendung 1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen. 2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt. § 10: Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§§§§§§§
Stand: April 2018
Goethe-Gesellschaft Hamburg e.V. Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar

Die Goethe-Gesellschaft Hamburg

von Ragnhild Flechsig

Im Juli 1807 trifft Goethe in Karlsbad mit Carl Friedrich Reinhard zusammen und hält im

Tagebuch unter dem 3.7. fest: "Darauf kam Resident Reinhard und blieb bis gegen 1 Uhr.

Gespräch über Hamburg überhaupt, besonders seine literarischen Zirkel. Reimarus, Klopstock,

Lessing, Büsch, Ebeling u.s.w. Vorständige beschränkte Denkungsweise." (1)

Diese ablehnende Haltung Goethes der Stadt Hamburg und ihren Literaten gegenüber hielt

jedoch einen Kreis Hamburger Literaturfreunde und Literaturprofessoren nicht ab, im Mai 1924,

anlässlich des 175. Geburtstags Goethes, die Hamburger Ortsvereinigung zu gründen, ausgehend

von einer Initiative des Germanisten Prof. Robert Petsch.

Der erste Vorsitzende wird Senatspräsident Dr. Erich Grisebach (geb.1864), der den Vorsitz der

Hamburger Gesellschaft bis zu seinem Tod 1941 innehat. Das Archiv der Ortsvereinigung

Hamburg ist sehr lückenhaft. Die Zeit 1933-1945 fehlt fast vollständig, für die Zeit von 1946 bis

etwa 1972 liegt nur eine unvollständige Aktenlage vor.

Nachfolger Grisebachs wird Prof. Wilhelm Flitner, einer der führenden Reformpädagogen der

Weimarer Republik und der ersten Jahre der Bundesrepublik. Er führt die Hamburger Goethe-

Gesellschaft durch die Kriegs- und Nachkriegszeit, muss jedoch 1947 aus gesundheitlichen

Gründen den Vorsitz an den Juristen und Finanzfachmann Dr. Wolfgang Mersmann abgeben,

der für ein Jahr Vorsitzender ist, bevor er einem Ruf nach Bad Homburg folgt.

Dr. Robert Johannes Meyer, Wirtschaftsjurist und Vorsitzender der Gesellschaft der

Bücherfreunde zu Hamburg, leitet als stellvertretender Vorsitzender die Hamburger Goethe-

Gesellschaft von 1948 bis 1953.

Von 1953 bis 1956 übernimmt Prof. Hans Pyritz die Aufgaben des Vorsitzenden, der im Juni 1953

Thomas Mann vor zahlreichem Publikum in der Musikhalle begrüßen kann (2). Und am 14.

Dezember 1954 liest Gottfried Benn, auf Einladung von Hans Pyritz, in der Hamburger

Universität. Er begrüßt das Publikum: "Meine Damen und Herren,... die Einladung, vor der

Hamburger Goethe-Gesellschaft zu reden, war von Herrn Prof. Pyritz mit der Bitte verbunden,

keinen Goethevortrag zu halten, sondern - wie er schrieb - 'einmal lebendig- unmittelbar in das

Reich der modernen Kunst und in die Probleme unserer heutigen Kultursituation

hineinzuführen'. Das werde ich versuchen." (3)

Unter der zehnjährigen Leitung von Dr. Rudolf Joerden, dem langjährigen Leiter der Hamburger

Öffentlichen Bücherhallen, versucht die Hamburger Goethe-Gesellschaft, über den engeren Kreis

der Universität und der Bücherexperten hinaus weitere Interessentenkreise zu erschließen.

Dieses Ziel verfolgt auch Dr. Hans-Harder Biermann-Ratjen (Kultursenator 1953-1966) während

seiner Zeit als Vorsitzender von 1966-1969. Die Zeit der Studentenrevolte und der allgemeinen

gesellschaftlichen und kulturellen Umbrüche geht an der Hamburger Goethe-Gesellschaft nicht

spurlos vorüber: Schwindende Mitgliederzahlen, schwindende Akzeptanz in der Öffentlichkeit

führen fast zur Selbstauflösung der Gesellschaft.

Dem Leitenden Oberschulrat Curt Zahn gelingt es, zusammen mit dem übrigen Vorstand, das

Vortragsprogramm aus dem Elfenbeinturm der universitären und universitätsnahen Zirkel

herauszuführen , indem sich die Gesellschaft für neuere Literatur und allgemeiner interessierende

Themen öffnet. Nach achtzehnjährigem Vorsitz dankt die Mitgliederversammlung Curt Zahn,

indem sie ihn zum Ehrenvorsitzenden ernennt.

Die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bleibt in den folgenden Jahren (ab 1987) bei

Vertretern der Hamburger Schulbehörde: Oberschulrat Gerhard Nöthlich (Vorsitz 1987-1996)

folgt dem von Curt Zahn eingeschlagenen Weg und erweitert das Programm um literarische

Reisen und Exkursionen, die große Resonanz finden. In seine Zeit fällt die Wiedervereinigung;

Gerhard Nöthlich nutzt sehr früh schon die Möglichkeiten des freien Reiseverkehrs, um

Exkursionen in die neuen Bundesländer zu veranstalten. Es kommt zu einem regen Austausch

und zu nachhaltigen Begegnungen mit den dortigen Goethe-Gesellschaften. Auch Gerhard

Nöthlich wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

1999 laden Oberschulrat Dr. Klaus Baumann (Vorsitz 1996-2002) und die Hamburger Goethe-

Gesellschaft die Vorstände der Ortsvereinigungen nach Hamburg zur jährlichen Tagung ein. 1999

wird nicht nur Goethes 250. Geburtstag gefeiert, die Hamburger Gesellschaft kann in dem Jahr

auch auf ihr 75jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlass erscheint ein Sammelband mit

Vorträgen zum Thema: "Was aber bleibet, stiften die Dichter." Unter der Leitung von Dr. Klaus

Baumann werden die Reisen und Exkursionen der Hamburger Goethe- Gesellschaft ausgeweitet;

neue Ziele sind Norditalien, Rom und Sizilien, in die Schweiz und das Elsass, immer wird "auf

Goethes Spuren" gereist. Diese Reisen finden viel Zuspruch und bringen der Hamburger

Gesellschaft neue Mitglieder. Seit 1999, auch initiiert von Dr. Klaus Baumann, besteht eine

Verbindung zwischen der Hamburger Goethe-Gesellschaft und der tschechischen Goethe-

Gesellschaft in Prag. Besuche der Hamburger in Prag - zuletzt 2011 -, Vorträge und Besuche der

Prager in Hamburg festigen diese Verbindung. Seit 2011 ist das Prager Literaturhaus

deutschsprachiger Autoren in diese Verbindung aufgenommen. Auch das Vortrags-Programm der

Hamburger Goethe-Gesellschaft erfährt durch Dr. Klaus Baumann eine weitere Akzentsetzung,

indem seit 1998 an einem Wochenende im November/Dezember ein Klassik-Seminar veranstaltet

wird, das vier Vorträge umfasst. Von Freitagabend bis Sonnabendnachmittag haben Mitglieder

und Interessierte die Gelegenheit, sich intensiv mit einer Literaturepoche, einem Autor

auseinanderzusetzen.

Seit 2002 liegt die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bei Oberschulrätin a.D. Ragnhild

Flechsig. Die zehnte Vorsitzende führt das Programm fort und hat die Tradition der Klassik-

Seminare noch erweitert. Seit 2006 finden die Seminare mit Unterstützung und in

Zusammenarbeit mit dem Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung

statt. Lehrerinnen und Lehrern wird so eine anerkannte Fortbildungs- möglichkeit geboten, die

gern genutzt wird.

Die Vorträge der Klassik-Seminare werden zusammengefasst und den Mitgliedern als Jahresgabe

zur Verfügung gestellt. Die Jahresgaben der Ortsvereinigung Hamburg sind im Verlag Janos

Stekovics erschienen. Sie sind über den Buchhandel bzw. über die Geschäftsstelle der Hamburger

Goethe-Gesellschaft erhältlich. Einige Themen und Referenten der Klassik-Seminare der letzten

Jahre seien hier genannt: Gotthold Ephraim Lessing – Dichter zwischen Aufklärung und Klassik

(Referenten: Prof. Albert Meier, Prof. Jürgen Stenzel, Prof. Winfried Barner, Prof. Willi Jasper)

Heinrich und Thomas Mann - Zur Aktualität von Leben und Werk des Bruderpaares (Referenten:

Prof. Helmut Koopmann, Prof. Hans Rudolf Vaget, Dr. Manfred Flügge, Prof. Wißkirchen) Sturm

und Drang: Epoche der Grenzüberschreitungen - gefährdete Existenzen (Referenten: Prof. Hans-

Gerd Winter, Hamburg, Prof. Matthias Luserke-Jaqui, Dr. Julia Schöll, Prof. Gert Sautermeister)

Goethe - vom "Sturm und Drang" zur "Frühklassik" (Referenten: Dr. Marie Wokalek, Dr. Thorsten

Valk, Gerrit Brüning, Dr. Malte Stein).

Seit August 2006 ist das schöne Warburg-Haus unser

Veranstaltungsort. Die Hamburger Goethe-Gesellschaft hat z.Zt. 220

Mitglieder. Vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2014 fand in Hamburg aus

Anlass des 90jährigen Bestehens der Hamburger Goethe-Gesellschaft

die Tagung der Vorstände der Ortsvereinigungen statt.

Anmerkungen (1) Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14 (2) Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953 (3) Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408

Foto: Thies Ibold

Sie finden auf dieser Seite eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.) die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download )
SATZUNG [Download] der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein. § 2:Name Der Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg. § 3: Eintritt und Austritt von Mitgliedern Mitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe-Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. § 4: Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5: Vorstand 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden. 2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. 3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen. 4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand. 5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. 6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein. § 6: Mitgliederversammlung 1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen. 3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. 4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend. § 7 Mehrheiten 1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein. 4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt. § 8: Vermögen 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. § 9: Mitgliedsbeiträge 1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. § 10: Mittelverwendung 1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen. 2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt. § 10: Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
***
§§§§§§§
§§
Goethe-Gesellschaft Hamburg e.V. Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar

Die Goethe-Gesellschaft Hamburg

von Ragnhild Flechsig

Im Juli 1807 trifft Goethe in Karlsbad mit Carl Friedrich Reinhard zusammen

und hält im Tagebuch unter dem 3.7. fest: "Darauf kam Resident Reinhard

und blieb bis gegen 1 Uhr. Gespräch über Hamburg überhaupt, besonders

seine literarischen Zirkel. Reimarus, Klopstock, Lessing, Büsch, Ebeling

u.s.w. Vorständige beschränkte Denkungsweise." (1)

Diese ablehnende Haltung Goethes der Stadt Hamburg und ihren Literaten

gegenüber hielt jedoch einen Kreis Hamburger Literaturfreunde und

Literaturprofessoren nicht ab, im Mai 1924, anlässlich des 175. Geburtstags

Goethes, die Hamburger Ortsvereinigung zu gründen, ausgehend von einer

Initiative des Germanisten Prof. Robert Petsch.

Der erste Vorsitzende wird Senatspräsident Dr. Erich Grisebach (geb.1864),

der den Vorsitz der Hamburger Gesellschaft bis zu seinem Tod 1941

innehat. Das Archiv der Ortsvereinigung Hamburg ist sehr lückenhaft. Die

Zeit 1933-1945 fehlt fast vollständig, für die Zeit von 1946 bis etwa 1972 liegt

nur eine unvollständige Aktenlage vor.

Nachfolger Grisebachs wird Prof. Wilhelm Flitner, einer der führenden

Reformpädagogen der Weimarer Republik und der ersten Jahre der

Bundesrepublik. Er führt die Hamburger Goethe-Gesellschaft durch die

Kriegs- und Nachkriegszeit, muss jedoch 1947 aus gesundheitlichen Gründen

den Vorsitz an den Juristen und Finanzfachmann Dr. Wolfgang Mersmann

abgeben, der für ein Jahr Vorsitzender ist, bevor er einem Ruf nach Bad

Homburg folgt.

Dr. Robert Johannes Meyer, Wirtschaftsjurist und Vorsitzender der

Gesellschaft der Bücherfreunde zu Hamburg, leitet als stellvertretender

Vorsitzender die Hamburger Goethe-Gesellschaft von 1948 bis 1953.

Von 1953 bis 1956 übernimmt Prof. Hans Pyritz die Aufgaben des

Vorsitzenden, der im Juni 1953 Thomas Mann vor zahlreichem Publikum in

der Musikhalle begrüßen kann (2). Und am 14. Dezember 1954 liest Gottfried

Benn, auf Einladung von Hans Pyritz, in der Hamburger Universität. Er

begrüßt das Publikum: "Meine Damen und Herren,... die Einladung, vor der

Hamburger Goethe-Gesellschaft zu reden, war von Herrn Prof. Pyritz mit der

Bitte verbunden, keinen Goethevortrag zu halten, sondern - wie er schrieb -

'einmal lebendig- unmittelbar in das Reich der modernen Kunst und in die

Probleme unserer heutigen Kultursituation hineinzuführen'. Das werde ich

versuchen." (3)

Unter der zehnjährigen Leitung von Dr. Rudolf Joerden, dem langjährigen

Leiter der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen, versucht die Hamburger

Goethe-Gesellschaft, über den engeren Kreis der Universität und der

Bücherexperten hinaus weitere Interessentenkreise zu erschließen.

Dieses Ziel verfolgt auch Dr. Hans-Harder Biermann-Ratjen (Kultursenator

1953-1966) während seiner Zeit als Vorsitzender von 1966-1969. Die Zeit der

Studentenrevolte und der allgemeinen gesellschaftlichen und kulturellen

Umbrüche geht an der Hamburger Goethe-Gesellschaft nicht spurlos

vorüber: Schwindende Mitgliederzahlen, schwindende Akzeptanz in der

Öffentlichkeit führen fast zur Selbstauflösung der Gesellschaft.

Dem Leitenden Oberschulrat Curt Zahn gelingt es, zusammen mit dem

übrigen Vorstand, das Vortragsprogramm aus dem Elfenbeinturm der

universitären und universitätsnahen Zirkel herauszuführen , indem sich die

Gesellschaft für neuere Literatur und allgemeiner interessierende Themen

öffnet. Nach achtzehnjährigem Vorsitz dankt die Mitgliederversammlung

Curt Zahn, indem sie ihn zum Ehrenvorsitzenden ernennt.

Die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bleibt in den folgenden

Jahren (ab 1987) bei Vertretern der Hamburger Schulbehörde: Oberschulrat

Gerhard Nöthlich (Vorsitz 1987-1996) folgt dem von Curt Zahn

eingeschlagenen Weg und erweitert das Programm um literarische Reisen

und Exkursionen, die große Resonanz finden. In seine Zeit fällt die

Wiedervereinigung; Gerhard Nöthlich nutzt sehr früh schon die

Möglichkeiten des freien Reiseverkehrs, um Exkursionen in die neuen

Bundesländer zu veranstalten. Es kommt zu einem regen Austausch und zu

nachhaltigen Begegnungen mit den dortigen Goethe-Gesellschaften. Auch

Gerhard Nöthlich wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

1999 laden Oberschulrat Dr. Klaus Baumann (Vorsitz 1996-2002) und die

Hamburger Goethe-Gesellschaft die Vorstände der Ortsvereinigungen nach

Hamburg zur jährlichen Tagung ein. 1999 wird nicht nur Goethes 250.

Geburtstag gefeiert, die Hamburger Gesellschaft kann in dem Jahr auch auf

ihr 75jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlass erscheint ein

Sammelband mit Vorträgen zum Thema: "Was aber bleibet, stiften die

Dichter." Unter der Leitung von Dr. Klaus Baumann werden die Reisen und

Exkursionen der Hamburger Goethe- Gesellschaft ausgeweitet; neue Ziele

sind Norditalien, Rom und Sizilien, in die Schweiz und das Elsass, immer

wird "auf Goethes Spuren" gereist. Diese Reisen finden viel Zuspruch und

bringen der Hamburger Gesellschaft neue Mitglieder. Seit 1999, auch initiiert

von Dr. Klaus Baumann, besteht eine Verbindung zwischen der Hamburger

Goethe-Gesellschaft und der tschechischen Goethe-Gesellschaft in Prag.

Besuche der Hamburger in Prag - zuletzt 2011 -, Vorträge und Besuche der

Prager in Hamburg festigen diese Verbindung. Seit 2011 ist das Prager

Literaturhaus deutschsprachiger Autoren in diese Verbindung

aufgenommen. Auch das Vortrags-Programm der Hamburger Goethe-

Gesellschaft erfährt durch Dr. Klaus Baumann eine weitere Akzentsetzung,

indem seit 1998 an einem Wochenende im November/Dezember ein Klassik-

Seminar veranstaltet wird, das vier Vorträge umfasst. Von Freitagabend bis

Sonnabendnachmittag haben Mitglieder und Interessierte die Gelegenheit,

sich intensiv mit einer Literaturepoche, einem Autor auseinanderzusetzen.

Seit 2002 liegt die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bei

Oberschulrätin a.D. Ragnhild Flechsig. Die zehnte Vorsitzende führt das

Programm fort und hat die Tradition der Klassik-Seminare noch erweitert.

Seit 2006 finden die Seminare mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit

dem Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung

statt. Lehrerinnen und Lehrern wird so eine anerkannte Fortbildungs-

möglichkeit geboten, die gern genutzt wird.

Die Vorträge der Klassik-Seminare werden zusammengefasst und den

Mitgliedern als Jahresgabe zur Verfügung gestellt. Die Jahresgaben der

Ortsvereinigung Hamburg sind im Verlag Janos Stekovics erschienen. Sie

sind über den Buchhandel bzw. über die Geschäftsstelle der Hamburger

Goethe-Gesellschaft erhältlich. Einige Themen und Referenten der Klassik-

Seminare der letzten Jahre seien hier genannt: Gotthold Ephraim Lessing –

Dichter zwischen Aufklärung und Klassik (Referenten: Prof. Albert Meier,

Prof. Jürgen Stenzel, Prof. Winfried Barner, Prof. Willi Jasper) Heinrich und

Thomas Mann - Zur Aktualität von Leben und Werk des Bruderpaares

(Referenten: Prof. Helmut Koopmann, Prof. Hans Rudolf Vaget, Dr. Manfred

Flügge, Prof. Wißkirchen) Sturm und Drang: Epoche der

Grenzüberschreitungen - gefährdete Existenzen (Referenten: Prof. Hans-Gerd

Winter, Hamburg, Prof. Matthias Luserke-Jaqui, Dr. Julia Schöll, Prof. Gert

Sautermeister) Goethe - vom "Sturm und Drang" zur "Frühklassik"

(Referenten: Dr. Marie Wokalek, Dr. Thorsten Valk, Gerrit Brüning, Dr. Malte

Stein).

Seit August 2006 ist das schöne Warburg-Haus

unser Veranstaltungsort. Die Hamburger

Goethe-Gesellschaft hat z.Zt. 220 Mitglieder.

Vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2014 fand in

Hamburg aus Anlass des 90jährigen Bestehens

der Hamburger Goethe-Gesellschaft die Tagung

der Vorstände der Ortsvereinigungen statt.

Anmerkungen (1) Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14 (2) Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953 (3) Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408
Sie finden auf dieser Seite eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.) die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download )
SATZUNG [Download] der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein. § 2:Name Der Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg. § 3: Eintritt und Austritt von Mitgliedern Mitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe- Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. § 4: Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5: Vorstand 1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden. 2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister. 3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen. 4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand. 5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. 6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein. § 6: Mitgliederversammlung 1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen. 3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. 4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend. § 7 Mehrheiten 1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht. 2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein. 4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt. § 8: Vermögen 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. § 9: Mitgliedsbeiträge 1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. § 10: Mittelverwendung 1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen. 2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt. § 10: Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§§§§§§§
„Genius des Ruhms“ Deckengemälde in der Anna Amalia-Bibliothek