Diese ablehnende Haltung Goethes der Stadt Hamburg und ihren Literaten gegenüber hielt jedoch einen Kreis Hamburger Literaturfreunde
und Literaturprofessoren nicht ab, im Mai 1924, anlässlich des 175. Geburtstags Goethes, die Hamburger Ortsvereinigung zu gründen,
ausgehend von einer Initiative des Germanisten Prof. Robert Petsch.
Der erste Vorsitzende wird Senatspräsident Dr. Erich Grisebach (geb.1864), der den Vorsitz der Hamburger Gesellschaft bis zu seinem Tod
1941 innehat. Das Archiv der Ortsvereinigung Hamburg ist sehr lückenhaft. Die Zeit 1933-1945 fehlt fast vollständig, für die Zeit von 1946 bis
etwa 1972 liegt nur eine unvollständige Aktenlage vor.
Nachfolger Grisebachs wird Prof. Wilhelm Flitner, einer der führenden Reformpädagogen der Weimarer Republik und der ersten Jahre der
Bundesrepublik. Er führt die Hamburger Goethe-Gesellschaft durch die Kriegs- und Nachkriegszeit, muss jedoch 1947 aus gesundheitlichen
Gründen den Vorsitz an den Juristen und Finanzfachmann Dr. Wolfgang Mersmann abgeben, der für ein Jahr Vorsitzender ist, bevor er einem
Ruf nach Bad Homburg folgt.
Dr. Robert Johannes Meyer, Wirtschaftsjurist und Vorsitzender der Gesellschaft der Bücherfreunde zu Hamburg, leitet als stellvertretender
Vorsitzender die Hamburger Goethe-Gesellschaft von 1948 bis 1953.
Von 1953 bis 1956 übernimmt Prof. Hans Pyritzdie Aufgaben des Vorsitzenden, der im Juni 1953 Thomas Mann vor zahlreichem Publikum in
der Musikhalle begrüßen kann (2). Und am 14. Dezember 1954 liest Gottfried Benn, auf Einladung von Hans Pyritz, in der Hamburger
Universität. Er begrüßt das Publikum: "Meine Damen und Herren,... die Einladung, vor der Hamburger Goethe-Gesellschaft zu reden, war von
Herrn Prof. Pyritz mit der Bitte verbunden, keinen Goethevortrag zu halten, sondern - wie er schrieb - 'einmal lebendig- unmittelbar in das Reich
der modernen Kunst und in die Probleme unserer heutigen Kultursituation hineinzuführen'. Das werde ich versuchen." (3)
Unter der zehnjährigen Leitung von Dr. Rudolf Joerden, dem langjährigen Leiter der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen, versucht die
Hamburger Goethe-Gesellschaft, über den engeren Kreis der Universität und der Bücherexperten hinaus weitere Interessentenkreise zu
erschließen.
Dieses Ziel verfolgt auch Dr. Hans-Harder Biermann-Ratjen (Kultursenator 1953-1966) während seiner Zeit als Vorsitzender von 1966-1969. Die
Zeit der Studentenrevolte und der allgemeinen gesellschaftlichen und kulturellen Umbrüche geht an der Hamburger Goethe-Gesellschaft nicht
spurlos vorüber: Schwindende Mitgliederzahlen, schwindende Akzeptanz in der Öffentlichkeit führen fast zur Selbstauflösung der Gesellschaft.
Dem Leitenden Oberschulrat Curt Zahn gelingt es, zusammen mit dem übrigen Vorstand, das Vortragsprogramm aus dem Elfenbeinturm der
universitären und universitätsnahen Zirkel herauszuführen , indem sich die Gesellschaft für neuere Literatur und allgemeiner interessierende
Themen öffnet. Nach achtzehnjährigem Vorsitz dankt die Mitgliederversammlung Curt Zahn, indem sie ihn zum Ehrenvorsitzenden ernennt.
Die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bleibt in den folgenden Jahren (ab 1987) bei Vertretern der Hamburger Schulbehörde:
Oberschulrat Gerhard Nöthlich (Vorsitz 1987-1996) folgt dem von Curt Zahn eingeschlagenen Weg und erweitert das Programm um literarische
Reisen und Exkursionen, die große Resonanz finden. In seine Zeit fällt die Wiedervereinigung; Gerhard Nöthlich nutzt sehr früh schon die
Möglichkeiten des freien Reiseverkehrs, um Exkursionen in die neuen Bundesländer zu veranstalten. Es kommt zu einem regen Austausch und
zu nachhaltigen Begegnungen mit den dortigen Goethe-Gesellschaften. Auch Gerhard Nöthlich wird zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
1999 laden Oberschulrat Dr. Klaus Baumann (Vorsitz 1996-2002) und die Hamburger Goethe-Gesellschaft die Vorstände der Ortsvereinigungen
nach Hamburg zur jährlichen Tagung ein. 1999 wird nicht nur Goethes 250. Geburtstag gefeiert, die Hamburger Gesellschaft kann in dem Jahr
auch auf ihr 75jähriges Bestehen zurückblicken. Aus diesem Anlass erscheint ein Sammelband mit Vorträgen zum Thema: "Was aber bleibet,
stiften die Dichter." Unter der Leitung von Dr. Klaus Baumann werden die Reisen und Exkursionen der Hamburger Goethe- Gesellschaft
ausgeweitet; neue Ziele sind Norditalien, Rom und Sizilien, in die Schweiz und das Elsass, immer wird "auf Goethes Spuren" gereist. Diese
Reisen finden viel Zuspruch und bringen der Hamburger Gesellschaft neue Mitglieder. Seit 1999, auch initiiert von Dr. Klaus Baumann, besteht
eine Verbindung zwischen der Hamburger Goethe-Gesellschaft und der tschechischen Goethe-Gesellschaft in Prag. Besuche der Hamburger in
Prag - zuletzt 2011 -, Vorträge und Besuche der Prager in Hamburg festigen diese Verbindung. Seit 2011 ist das Prager Literaturhaus
deutschsprachiger Autoren in diese Verbindung aufgenommen. Auch das Vortrags-Programm der Hamburger Goethe-Gesellschaft erfährt durch
Dr. Klaus Baumann eine weitere Akzentsetzung, indem seit 1998 an einem Wochenende im November/Dezember ein Klassik-Seminar
veranstaltet wird, das vier Vorträge umfasst. Von Freitagabend bis Sonnabendnachmittag haben Mitglieder und Interessierte die Gelegenheit,
sich intensiv mit einer Literaturepoche, einem Autor auseinanderzusetzen.
Seit 2002 liegt die Leitung der Hamburger Goethe-Gesellschaft bei Oberschulrätin a.D. Ragnhild Flechsig. Die zehnte Vorsitzende führt das
Programm fort und hat die Tradition der Klassik-Seminare noch erweitert. Seit 2006 finden die Seminare mit Unterstützung und in
Zusammenarbeit mit dem Hamburger Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung statt. Lehrerinnen und Lehrern wird so eine
anerkannte Fortbildungs- möglichkeit geboten, die gern genutzt wird.
Die Vorträge der Klassik-Seminare werden zusammengefasst und den Mitgliedern als Jahresgabe zur Verfügung gestellt. Die Jahresgaben der
Ortsvereinigung Hamburg sind im Verlag Janos Stekovics erschienen. Sie sind über den Buchhandel bzw. über die Geschäftsstelle der
Hamburger Goethe-Gesellschaft erhältlich. Einige Themen und Referenten der Klassik-Seminare der letzten Jahre seien hier genannt: Gotthold
Ephraim Lessing – Dichter zwischen Aufklärung und Klassik (Referenten: Prof. Albert Meier, Prof. Jürgen Stenzel, Prof. Winfried Barner, Prof.
Willi Jasper) Heinrich und Thomas Mann - Zur Aktualität von Leben und Werk des Bruderpaares (Referenten: Prof. Helmut Koopmann, Prof.
Hans Rudolf Vaget, Dr. Manfred Flügge, Prof. Wißkirchen) Sturm und Drang: Epoche der Grenzüberschreitungen - gefährdete Existenzen
(Referenten: Prof. Hans-Gerd Winter, Hamburg, Prof. Matthias Luserke-Jaqui, Dr. Julia Schöll, Prof. Gert Sautermeister) Goethe - vom "Sturm
und Drang" zur "Frühklassik" (Referenten: Dr. Marie Wokalek, Dr. Thorsten Valk, Gerrit Brüning, Dr. Malte Stein).
Seit August 2006 ist das schöne Warburg-Hausunser Veranstaltungsort. Die Hamburger Goethe-Gesellschaft hat
z.Zt. 220 Mitglieder. Vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2014 fand in Hamburg aus Anlass des 90jährigen Bestehens der
Hamburger Goethe-Gesellschaft die Tagung der Vorstände der Ortsvereinigungen statt.
Anmerkungen(1)Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14(2)Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953(3)Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408
Foto: Thies Ibold
Sie finden auf dieser Seite•eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.)•die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download)
SATZUNG[Download]der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein.§ 2:NameDer Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg.§ 3: Eintritt und Austritt von MitgliedernMitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe-Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.§ 4: GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 5: Vorstand1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden.2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister.3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen.4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand.5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein.§ 6: Mitgliederversammlung1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen.3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend.§ 7 Mehrheiten1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht.2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein.4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt.§ 8: Vermögen1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.§ 9: Mitgliedsbeiträge1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.§ 10: Mittelverwendung1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen.2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt.§ 10: AuflösungBei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§§§§§§§
Stand: April 2018
Goethe-Gesellschaft Hamburg e.V.Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar
Die Goethe-Gesellschaft Hamburg
von Ragnhild Flechsig
Im Juli 1807 trifft Goethe in Karlsbad mit Carl Friedrich Reinhard zusammen und hält im
Tagebuch unter dem 3.7. fest: "Darauf kam Resident Reinhard und blieb bis gegen 1 Uhr.
Gespräch über Hamburg überhaupt, besonders seine literarischen Zirkel. Reimarus, Klopstock,
Veranstaltungsort. Die Hamburger Goethe-Gesellschaft hat z.Zt. 220
Mitglieder. Vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2014 fand in Hamburg aus
Anlass des 90jährigen Bestehens der Hamburger Goethe-Gesellschaft
die Tagung der Vorstände der Ortsvereinigungen statt.
Anmerkungen(1)Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14(2)Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953(3)Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408
Foto: Thies Ibold
Sie finden auf dieser Seite•eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.)•die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download)
SATZUNG[Download]der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein.§ 2:NameDer Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg.§ 3: Eintritt und Austritt von MitgliedernMitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe-Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.§ 4: GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 5: Vorstand1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden.2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister.3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen.4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand.5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein.§ 6: Mitgliederversammlung1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen.3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend.§ 7 Mehrheiten1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht.2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein.4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt.§ 8: Vermögen1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.§ 9: Mitgliedsbeiträge1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.§ 10: Mittelverwendung1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen.2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt.§ 10: AuflösungBei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
***
§§§§§§§
§§
Goethe-Gesellschaft Hamburg e.V.Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft in Weimar
Die Goethe-Gesellschaft Hamburg
von Ragnhild Flechsig
Im Juli 1807 trifft Goethe in Karlsbad mit Carl Friedrich Reinhard zusammen
und hält im Tagebuch unter dem 3.7. fest: "Darauf kam Resident Reinhard
und blieb bis gegen 1 Uhr. Gespräch über Hamburg überhaupt, besonders
seine literarischen Zirkel. Reimarus, Klopstock, Lessing, Büsch, Ebeling
Anmerkungen(1)Zit. nach: "Ja deswegen haben die Hamburger, die Reimarus usw., mich nie leiden können". Goethes Hamburg-Bild in ausgewählten Zeugnissen. Zum 75jährigen Bestehen der Hamburger Goethe-Gesellschaft, zusammengestellt und kommentiert von Clemens Heithus. Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. 1999, S.14(2)Vgl. DIE ZEIT, 18. Juni 1953(3)Zit. nach: Holger Hof: Gottfried Benn. Der Mann ohne Gedächtnis, Stuttgart 2011, S.408
Sie finden auf dieser Seite•eine Darstellung zur Historie der Ortsvereinigung Hamburg, von Ragnhild Flechsig (1.Vors.)•die Satzung der Ortsvereinigung, Stand August 2018 (HIER auch als pdf-Download)
SATZUNG[Download]der Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. Neufassung nach Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 25.11.1987, 16.03.1988, 20.03.2002, 21.02.2018 und 6.6.2018Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. § 1: Zweck 1. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen, Vorträge, Lesungen und Seminare mit dem Ziel, zur vertieften Kenntnis Goethes, seiner Zeit und seiner Bedeutung für die Gegenwart beizutragen. Die Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar e.V. setzt sich auch für die Vermittlung zeitgenössischer Literatur ein.§ 2:NameDer Verein führt den Namen Ortsvereinigung Hamburg der Goethe-Gesellschaft in Weimar mit dem Zusatz "eingetragener Verein". Der Sitz ist in Hamburg.§ 3: Eintritt und Austritt von MitgliedernMitglied des Vereins kann jede an den Zielen der Goethe-Gesellschaft interessierte Person werden. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft geschieht beim Vorstand, der, falls gegen die Aufnahme Bedenken vorliegen, über die Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen.§ 4: GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 5: Vorstand1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf drei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl durch eine Mitgliederversammlung in seinem Amt. Diese Mitgliederversammlung soll im dritten Jahr nach seiner Wahl einberufen werden.2. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich einem ersten und zwei stellvertretenden zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer und einem Schatzmeister.3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode aus, so kann der Vorstand sich durch Zuwahl für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der eine Vorstandswahl vorzunehmen ist, oder bis zu einer früher liegenden Mitgliederversammlung ergänzen. Der Vorstand kann in solchem Falle die Vorstandsämter neu verteilen.4. Dem Vorstand können bis zu 9 Beisitzer als außerordentliche Vorstandsmitglieder angegliedert werden, die nur beratende Stimme haben. Die Angliederung geschieht im Wege der Berufung durch den Vorstand.5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.6. Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 7. Vorstand im Sinne des Gesetzes, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertritt, sind der Vorsitzende sowie die beiden stellvertretenden Vorsitzenden; jeder vertritt den Verein allein.§ 6: Mitgliederversammlung1. Alljährlich im Laufe des ersten Vierteljahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch einfache Postzustellung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Nicht persönlich erschienene Mitglieder begeben sich des Stimmrechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.2. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand zu wählen, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Bericht des Schatzmeisters entgegenzunehmen, zu prüfen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeitrag zu bestimmen sowie im übrigen die Tagesordnung zu erledigen.3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.4. Der Vorstand kann auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen; die obigen Vorschriften gelten für sie entsprechend.§ 7 Mehrheiten1. Die Organe der Goethe-Gesellschaft beschließen mit einfacher Mehrheit, soweit diese Satzung nichts anderes vorsieht.2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut mitgeteilt worden sein. 3. Für den Beschluss über die Auflösung der Goethe-Gesellschaft ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern mit der Einladung mitgeteilt worden sein.4. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei Abstimmungen nicht mitgezählt.§ 8: Vermögen1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.2. Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.4. Bei Auflösung des Vereins oder Erlöschen der Mitgliedschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.5. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.§ 9: Mitgliedsbeiträge1. Von den Mitgliedern der Goethe-Gesellschaft werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.§ 10: Mittelverwendung1.Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft oder an eine Hilfsperson erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der vom Verein erhaltenen Mittel vorzulegen.2. Ergibt sich aus dem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Vereinsmittel unverzüglich eingestellt.§ 10: AuflösungBei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§§§§§§§
„Genius des Ruhms“Deckengemälde in der Anna Amalia-Bibliothek